Holtenklinker Str. 178, Hamburg Germany

VAT Number:USt-IdNr. : 16/131/13401

Web: www.hurry-to-morocco.com

E-Mail: [email protected]

Terms & conditions

Anmeldung und Reisebestätigung: Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter Hurry to morocco, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, das heißt per Brief, Fax oder E-Mail. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch hurry to morocco und schriftlich übermittelter Reisebestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von "hurry to morocco" vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist "hurry to morocco" die Annahme (schriftlich) erklärt.
Zahlungsbedingungen: Bei Buchung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein muss. Die Anzahlung wird selbstverständlich auf den Reisepreis angerechnet. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der Frist ein, behält sich "Hurry to morocco" das Recht vor vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Rücktritt und Umbuchung des Teilnehmers: Sie können jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei "Hurry to morocco". Bei dem Rücktritt von Leistungen fallen folgende Kosten an:
  • nach erfolgter Bestätigung und Leistung der Anzahlung: 10% des Reisepreises
  • 60 – 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
  • 29 – 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreise
  • 21– 9 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
  • 8 Tage bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises

  • Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person an.
Rücktritt durch Hurry to morocco: Wird die Mindestteilnehmerzahl, die unter "Preise und Leistungen" der jeweiligen Tour explizit aufgeführt ist, nicht erreicht, ist "Hurry to morocco"berechtigt, die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht. "Hurry to morocco" ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reisebeginn zu kündigen, wenn
  1. der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Anmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen voll zu Lasten des Teilnehmers.
  2. durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände eine Beeinträchtigung der Reise gegeben ist oder die Reise nicht durchgeführt werden kann.
Haftung des Veranstalters Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht haftet "Hurry to morocco" für
  • eine gewissenhafte Reisevorbereitung
  • eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der angegebenen Reiseleistungen.
"Hurry to morocco" haftet nicht für Leistungen die als Fremdleistungen, wie beispielsweise Ausflüge, Beförderungen im Linienverkehr, Sportveranstaltungen etc. lediglich vermittelt werden. Weiterhin haftet "Hurry to morocco" nicht für Leistungsstörungen, die sie nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise in Fällen höherer Gewalt, Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Streiks, Epidemien etc.
Beschränkung der Haftung Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleitung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung verlangen (Minderung). Die vertragliche Haftung von "Hurry to morocco" ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. Dies gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich "Hurry to morocco " zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sämtliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistungserbringung und solche aus positiver Vertragsverletzung muss der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei "Hurry to morocco" schriftlich geltend machen.
Flugzeiten Soweit "Hurry to morocco" vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet "Hurry to morocco" nicht.
Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Hinweis zur Gesundheitsvorsorge Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren, gegeben falls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Sicherheit für Ihr Geld Alle bei uns eingezahlten Reisekosten sind durch die gesetzlich vorgeschriebene INSOLVENZ-Versicherung abgesichert. Wir haben alle Zahlungen zur Kundenabsicherung gemäß den